1. Abschluss eines Veranstaltungsvertrages:
Ein definitive Reservation kann erst nach Zahlungseingang vorgenommen werden.
Mit der Zahlung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungen und Änderungen:
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Rechnung. Bei allfälligen Änderungen durch unsere Firma (z.B. infolge höherer Gewalt), wird der Teilnehmer informiert und ein Ersatzprogramm, resp. Ersatzdatum vorgeschlagen, oder das Geld zurückerstattet.


3. Zahlungsbedingungen:
Der in Rechnung gestellte Betrag muss vor dem Event bezahlt werden, sollte dies nicht eingehalten werden, wird auf den in Rechnung gestellten Betrages einen Kostenzuschlag von 20% erhoben.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:
Der Kunde kann jederzeit, nach den folgenden Bedingungen, von der Veranstaltung zurücktreten:

o 5 Tage und mehr vor Antritt 25% der Rechnung
o 3 – 5 Tage vor Antritt 50% der Rechnung
o 1 – 3 Tage vor Antritt 80% der Rechnung
o Veranstaltungstag 100% der Rechnung

Der Kunde kann für seine gebuchte Reise/Tour eine Ersatzperson stellen, die jedoch den Veranstalter Erfordernissen entsprechen muss.

5. Rückerstattung:
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, wird keine Rückerstattung gewährt. Bei einer Ausweisung einer Tour, durch nicht Einhaltung der Weisungen der Guides oder bei Unfällen, wird keine Rückerstattung gewährt.

6. Rücktritt und Kündigung
Unsere Firma  hat das Recht eine Veranstaltung zu annullieren, wenn zu wenig Teilnehmer angemeldet sind, sehr schlechtes Wetter angesagt ist oder polizeilich nicht durchführbar ist. In jedem Fall wird dem Teilnehmer ein Alternativprogramm angeboten.

7. Haftung:
Alle Teilnehmer fahren auf eigenes Risiko und sind für alle Schäden an Quads und gegenüber Dritten vollumfänglich haftbar. Alle Quads sind Haftpflicht Versichert (für gewerbliche Nutzung «VERMIETUNG»). Bei einem Schadenfall haftet der Unterzeichnete vollumfänglich in der Höhe des Schadens (Fremdlenker- oder Haftpflicht Versicherung bezahlt nicht), jedoch max. in der Höhe des Zeitwertes des jeweiligen Fahrzeuges.

Der Veranstalter haftet nicht:
o bei Sachschäden
o bei Körperschäden
o bei Fremdleistungen
o bei selbst verursachten Bussen
o bei selbst verursachten Unfällen
o bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung (z. B. schlechtes Wetter usw.)


8. Richtlinien:
Die Richtlinien werden vor Beginn der Veranstaltung erläutert und müssen von allen Teilnehmern eingehalten werden. Der Tour Führer hat das Recht einen Teilnehmer vorzeitig von der Veranstaltung auszuweisen.

9. Durchführung der Veranstaltung:
Unsere Firma bestimmt über die Durchführung des Anlasses bei unsicherer Witterung. Bei Nichtdurchführung wird ein Verschiebungstermin vorgeschlagen. Es wird keine Rückerstattung gewährt.

10. Fahrausweise:
Um als Fahrer an einer Tour teilzunehmen, werden Fahrausweise der Kategorie B1 oder B benötigt und diese müssen unbedingt mitgebracht werden. Teilnehmer die keinen dieser Fahrausweise besitzen, können als Beifahrer an der Tour teilnehmen.

11. Besonderes:
o Für alle Veranstaltungen müssen die staatlichen und kantonalen Gesetze beachtet werden (Strassenverkehrsordnung, Waldgesetz usw.)
o Für alle Veranstaltungsteilnehmer herrscht ein absolutes Alkoholverbot. Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Teilnehmer werden ohne Rückerstattung von der Tour ausgeschlossen.
o Aus Sicherheitsgründen besteht auf allen Touren ein Helmobligatorium. Für Teilnehmer die keinen eigenen Helm besitzen, wird dieser unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
o Empfohlene Kleidung: feste Schuhe (Wanderschuhe), Jeans oder Motorradbekleidung, winddichte Jacke und je nach Witterung Faserpelz, Thermowäsche usw.

12. Haftungs- Verzichterklärung für QUAD Events Veranstaltungen Touren:
Die Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeug- Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung, für alle von oder den von Ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden. Alle Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung mit Ihrer Unterschrift für alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Schäden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Quadanbieter sowie Mitarbeiter, Instruktoren, Helfer und Beauftragte des Anbieters. Ich erkenne die Veranstaltungsbedingungen als rechtsverbindlich in vollem Rahmen dieses Vertrages an. Ich bin mir über die allg. Gefahren beim Quad fahren voll bewusst. Ich bin mir bewusst, das Verkehr, Straßenverhältnisse, Wetter und andere Umstände, wie etwa das Fahrverhalten anderer Teilnehmer Ursache für diese Risiken sein können. Ich akzeptiere diese Risiken und bin mir bewusst, dass mich die Teilnahme an der Veranstaltung in keiner Weise meiner Verantwortung als Verkehrsteilnehmer enthebt, die geltenden Vorschriften und Gruppen- Reiseregeln zu beachten.

13. Selbstbehalt:
o Die Unterschrift bestätigt die Anerkennung des Selbstbehaltes von 1’500 Sfr. pro Quad die im Falle eines Schadens bezahlt werden muss (Exklusiv: Bergungskosten,Transportkosten, Reparaturkosten).


14. Gerichtsstand:
o Der Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Quadtouren Berner Oberland, Spenglerei Balmer, Schulgässli 35, 3812 Wilderswil.